Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines, Vertragsgegenstand
​
1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen RAINBOW DIGITAL und ihren Werbeauftraggebern (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) bezüglich der Vermarktung von Werbezeiten (Werbeaufträge) im Bereich digitaler Parkhauswerbung.
2.Geschäftsbedingungen des Werbekunden finden keine Anwendung, auch wenn die RAINBOW DIGITAL der Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
​
​
2. Vertragsschluss
1.Alle Angebote der RAINBOW DIGITAL sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber gibt mit seiner Auftragserteilung ein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Der Vertrag kommt nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens der RAINBOW DIGITAL zustande.
2.Aufträge des Kunden haben Angaben zum Werbetreibenden und der beworbenen Produktgruppe zu enthalten. Aufträge von Werbeagenturen und/oder Werbevermittlern werden nur dann angenommen, wenn diese nachweislich von dem Werbetreibenden beauftragt worden und sowohl der Werbetreibende als auch die Produktgruppe in ihren Aufträgen an die RAINBOW DIGITAL namentlich benannt sind. Nachträgliche Änderungen der Werbekampagne durch den Kunden bedürfen der ausdrücklichen Freigabe (schriftlich) durch RAINBOW DIGITAL.
3.RAINBOW DIGITAL behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Auftrages – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlich, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der RAINBOW DIGITAL abzulehnen oder bereits gestartete Aufträge zu stoppen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.B. wenn die Werbeinhalte gegen Gesetze, vertragliche oder behördliche Auflagen oder gerichtliche Anordnungen verstoßen), oder die Werbeinhalte fremdenfeindlich, gewaltverherrlichend, menschenverachtend, extremistisch oder geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. RAINBOW DIGITAL ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Werbeinhalte vor der Schaltung auf die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen zu überprüfen.
4.Bestätigt RAINBOW DIGITAL die Verwendung der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Werbeinhalte, ist damit keine Bestätigung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbeinhalte verbunden.
5.Das Recht zur Ablehnung oder zur Beendigung einer Werbekampagne steht RAINBOW DIGITAL auch zu, wenn die Anbringung oder Schaltung der Werbemittel RAINBOW DIGITAL aus bautechnischen oder betrieblichen Gründen nicht zumutbar ist.
6.Bei bereits zustande gekommenen Verträgen oder bereits gestarteten Aufträgen hat RAINBOW DIGITAL für die vorgenannten Fälle (Ziffern 2.3 und 2.5) ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
7.RAINBOW DIGITAL ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten Dritte (z. B. Partnerunternehmen, Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter) einzusetzen.
8.Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrages selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. RAINBOW DIGITAL ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
​
​
3. Laufzeit, Schaltzeit, Mietvertrag, Kündigung
​
1.Die Laufzeit des Werbevertrags richtet sich nach dem Angebot oder dem Mietvertrag, welches an den Kunden gesandt wird.
2.Die Schaltzeit beginnt mit dem Kalendertag der ersten Ausstrahlung der Werbung, spätestens jedoch mit dem Tag, an dem die Werbung ohne Verzug des Kunden hätte ausgestrahlt werden können und endet mit dem Ablauf der vereinbarten Schaltung.
3.Die Mietzeit bzw. Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Mietzeit im Mietvertrag und/oder der Auftragsbestätigung zur Anmietung von Werbeflächen.
4.Die Mietzeit bzw. Vertragslaufzeit ab einer Buchung von 12 Monaten hat zunächst die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich zukünftig jeweils wieder automatisch um 12 Monate, wenn der Mieter / Auftraggeber nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Mietzeit bzw. Vertragslaufzeit in Schriftform kündigt. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Auftragnehmer / Vermieter.
5.Der durch die Unterschrift vom Auftragnehmer/Vermieter und Auftraggeber / Mieter unterzeichnete Mietvertrag zur Anmietung von Werbeflächen ist rechtsverbindlich und bedarf keiner Auftragsbestätigung.
​
​
4. Platzierungswünsche / Konkurrenzschutz
​
1.Der Kunde hat keinen Anspruch eine bestimmte Reihenfolge der Werbeschaltung. Insbesondere besteht kein Anspruch auf die Schaltung oder Nicht-Schaltung neben oder im Zusammenhang mit bestimmten redaktionellen Inhalten.
2.Auch hat der Kunden keinen Anspruch, sich bestimmte Werbeträge an bestimmten Standorten auszusuchen (Platzierungswunsch).
3.Der Ausschluss von Wettbewerbern des Kunden wird nicht zugesichert.
​
​
5. Werbemittel
​
1.Die Anlieferung und die Produktion des Werbematerials erfolgen grundsätzlich auf Gefahr und Kosten des Kunden spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten ersten Schalttermin.
2.Das Werbematerial ist in dem von RAINBOW DIGITAL vorgegebenen Format 7 Werktage vor Schaltbeginn abzuliefern.
3.Sollte sich durch die verspätete Anlieferung des Werbematerials, welche durch den Kunden zu vertreten ist, die Schaltung verzögern oder verkürzen, so entbindet dies den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. RAINBOW DIGITAL wird sich in diesem Falle jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
4.RAINBOW DIGITAL übernimmt nach gesonderter Vereinbarung und auf Kosten des Kunden geringfügige Postproduktionsleistungen zur Anpassung ungeeigneten Werbematerials, sowie die komplette Herstellung Werbematerials.
​
​
6. Anzeige oder Wiedergabe
1.Das Werbematerial wird ohne Ton angezeigt oder wiedergegeben.
2.Die von RAINBOW DIGITAL eingesetzten digitalen Werbeträger werden regelmäßig und sachgemäß gewartet.
​
​
7. Verantwortlichkeit für Werbeinhalte / Nutzungsrechteübertragung
​
1.Für die Werbeinhalte und sonstigen Inhalte, zu denen Dritte ausgehend von den durch RAINBOW DIGITAL geschalteten Werbemitteln weitergeleitet werden, sowie deren Gestaltung, Erkennbarkeit und Eignung für Werbezwecke ist allein der Kunde verantwortlich.
2.Der Kunde haftet insbesondere dafür, dass die Werbemittel nicht gegen gesetzliche, behördliche oder vertragliche Bestimmungen oder gerichtliche Anordnungen sowie Urheber- oder sonstige Schutzrechte Dritter oder Persönlichkeitsrechte verstoßen.
3.Der Kunde überträgt an die RAINBOW DIGITAL mit Auftragserteilung sämtliche erforderlichen Nutzungs- und sonstige Rechte an den Werbemitteln, die für die Durchführung der Werbekampagne erforderlich sind, insbesondere die zur beauftragten Veröffentlichung der Inhalte durch analoge und digitale Werbemedien, sowie das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, unwiderrufliche Recht, die Werbemittel zur Bewerbung der Dienstleistungen der RAINBOW DIGITAL von dieser oder von hierzu beauftragten Dritten zu nutzen. Der Kunde sichert RAINBOW DIGITAL zu, dass er über die vorgenannten Rechte verfügt und zu deren Übertragung berechtigt ist. Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für Werbemittel, die RAINBOW DIGITAL auf Wunsch des Auftraggebers entwirft oder gestaltet, soweit RAINBOW DIGITAL nach den Vorgaben des Kunden gehandelt hat.
4.Der Kunde räumt RAINBOW DIGITAL darüber hinaus das unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unnbeschränkte Recht ein, Fotografien und Lichtbilder der ausgestrahlten Werbung anzufertigen, sowie das Recht alle urheber- und markenrechtlich geschützten Inhalte sowie Namen, Titel, Logos und Abbildungen sowohl des Kunden als auch des Urhebers des jeweiligen Werkes auf der Website und auf sämtlichen Onlineportalen und sozialen Netzwerken zu verwenden.
5.Der Kunde hält RAINBOW DIGITAL von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die wegen der Verwendung der zur Verfügung gestellten Werbemittel geltend gemacht werden, vollständig frei. RAINBOW DIGITAL ist nicht verpflichtet, geltend gemachte Ansprüche inhaltlich zu prüfen oder rechtliche Auseinandersetzungen über die Berechtigung des geltend gemachten Anspruchs zu führen. Sofern nicht eigene erhebliche Interessen von RAINBOW DIGITAL betroffen sein sollten, wird diese einen Rechtsstreit gegen einen Anspruchsteller nur dann aufnehmen, wenn der Kunde diesem zustimmt. Der Rechtsstreit wird dann in enger Abstimmung mit dem Kunden geführt. Sämtliche Kosten dieses Verfahrens hat der Kunde zu tragen. Dazu gehören auch angemessene Vorschüsse auf Anwalts- und Gerichtskosten. Im Falle einer rechtlichen Inanspruchnahme ist RAINBOW DIGITAL berechtigt, zunächst auch zur eigenen Beratung einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren trägt der Kunde.
​
​
8. Preise und Zahlungsbedingungen
1.Die Preise in den Mediadaten von RAINBOW DIGITAL sind freibleibend und unverbindlich und gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen berechtigt.
3.Ein Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, sofern die Gegenforderungen auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und rechtskräftig festgestellt oder vom Kunden anerkannt ist.
4.Die Rechnungsstellung erfolgt am Tag der ersten Ausstrahlung der Werbung. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 1 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs bei RAINBOW DIGITAL maßgeblich.
5.Bei Zahlungsverzug ist RAINBOW DIGITAL berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
9. Leistungsstörung / Haftung
​
1.RAINBOW DIGITAL haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. In fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet RAINBOW DIGITAL und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von RAINBOW DIGITAL vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.4 ausgeschlossen.
2.Soweit RAINBOW DIGITAL technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
3.Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen.
4.Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und – ausschlüssen unberührt.
5.Die Haftung für die Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitige Beendigung, Verzögerung, mangelhafte Durchführung oder sonstige Störung der Werbeschaltung aus Gründen, die RAINBOW DIGITAL nicht zu vertreten hat oder die außerhalb des Einflussbereichs von RAINBOW DIGITAL liegen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt (z. B. Aufruhr, hoheitliche Eingriffe oder Auflagen, von öffentlichen Einrichtungen durchgeführte oder aufgegebene Bau- und Abrissmaßnahmen, Stromausfälle, EDV-Ausfälle, Streik, Betriebsstörungen, Witterungsbedingungen, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Werbeflächen durch Dritte), ist ausgeschlossen.
6.Bei einer Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder Beendigung des Auftrags aus Gründen, die RAINBOW DIGITAL zu vertreten hat, erhält der Kunde für die ausgefallene Zeit eine Ersatzschaltung. Sollte der Werbezweck durch die Ersatzschaltung nicht mehr erreicht werden können, so erstattet RAINBOW DIGITAL dem Kunden die für die ausgefallene Zeit bereits entrichtete Vergütung zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
7.Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Beendigung des Schaltauftrages gegenüber RAINBOW DIGITAL schriftlich anzuzeigen und geltend zu machen.
​​
11. Sicherungsabtretung durch Werbeagenturen oder Werbevermittler
​
1.Sofern der Kunde eine Werbeagentur und / oder ein Werbevermittler ist, so tritt er sicherheitshalber an RAINBOW DIGITAL die ihm aus dem Agentur- oder Vermittlungsauftrag gegen seinen Kunden zustehenden eigenen Honorar- und Entgeltansprüche in dem Umfang, in dem die Werbekampagne von RAINBOW DIGITAL durchgeführt wird, ab. RAINBOW DIGITAL nimmt die Abtretung an.
​
​
12. Entsorgung
​
1.Das Werbematerial wird von RAINBOW DIGITAL bis zu 30 Kalendertage nach dem vereinbarten letzten Schalttermin aufbewahrt. Im Anschluss ist RAINBOW DIGITAL zur Vernichtung des Werbematerials berechtigt.
​
​
13. Datenschutz
1.Sollten personenbezogene Daten verarbeitet werden, so erfolgt dies unter Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Datenschutzerklärung von RAINBOW DIGITAL ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.rainbow-digital.de/datenschutz .
​
​
14. Schlussbestimmungen
​
1.Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Tettnang. RAINBOW DIGITAL ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Ort seines Geschäfts- oder Wohnsitzes zu verklagen.
2.Diese AGB und alle Verträge der RAINBOW DIGITAL mit ihren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
​
​
​
​